Warum wir Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen
Naturschutz hat höchste Priorität – deshalb gelten in Deutschland bei der Planung von Windparks strenge Vorgaben für
den Artenschutz. Bevor wir ein Onshore-Windprojekt planen, analysieren wir den Lebensraum und das Verhalten der Vogelarten am potenziellen Standort so genau wie möglich.
Windparks können für Vögel drei zentrale Risiken mit sich bringen: Kollisionen mit Rotorblättern, den Verlust von Lebensräumen durch Bau und Betrieb sowie mögliche Störungen von Zugrouten. Um diese Risiken zu erkennen und zu minimieren, führen wir bereits vor Einreichung des Genehmigungsantrags umfassende Vogelstudien und Gutachten durch. Die Ergebnisse fließen direkt in die Standortwahl und Projektplanung ein, etwa um Anlagen nicht entlang wichtiger Flugrouten zu platzieren.
Auch während Bau und Betrieb ergreifen wir gezielte Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt. Dazu zählen etwa temporäre Abschaltungen bei hoher Aktivität geschützter Arten, die Vermeidung von Anlockeffekten sowie die gezielte Aufwertung von Nahrungsflächen außerhalb des Windparks. Die Vogelaktivität wird zudem kontinuierlich über die gesamte Betriebsdauer hinweg beobachtet. So stellen wir sicher, dass die Vogelwelt langfristig nicht beeinträchtigt wird.