Sind Onshore-Windenergieanlagen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit?

Windenergieanlagen an Land haben keine nachweisbaren negativen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Zahlreiche unabhängige, fachlich begutachtete Studien kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis: Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Onshore-Windparks körperliche Gesundheitsschäden verursachen.


Frage:

Sind Onshore-Windenergieanlagen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit?
Antwort:

Nein, Windenergieanlagen an Land stellen keine Gesundheitsgefahr dar.

Gesundheitliche Bedenken unbegründet


Der Ausbau der Onshore-Windenergie in Deutschland hat vereinzelt zu öffentlichen Diskussionen über mögliche gesundheitliche Auswirkungen geführt. Dabei beziehen sich die geäußerten Bedenken häufig auf Geräusche von Windenergieanlagen, Schattenschlag und Infraschall. Zahlreiche Studien kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass Windparks an Land keine negativen Folgen für die Gesundheit der Anwohnenden hat.


Lautstärke


Windenergieanlagen erzeugen während des Betriebs nur ein geringes Geräuschniveau. In etwa 500 Metern Entfernung liegt der Schalldruckpegel typischerweise zwischen 35 und 45 Dezibel (dB). Zum Vergleich: Ein handelsüblicher Kühlschrank summt mit rund 50 dB.

Eine umfassende Bewertung von Umweltlärmgrenzwerten für Europa, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2018 veröffentlicht hat, kommt zu dem Schluss, dass es „sehr wenige Belege“ für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch dauerhafte Lärmbelastung durch Windenergieanlagen gibt. 1 Darüber hinaus schätzt die WHO die gesundheitliche Belastung durch den Lärm von Windenergieanlagen auf Bevölkerungsebene als gering ein.1

Bereits bei der Planung achten wir bei Ørsted darauf, dass die Positionierung der Anlagen Lärmbelastungen für Anwohner so weit wie möglich vermeidet oder ganz ausschließt. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung, die je nach Bundesland variiert. Im Genehmigungsverfahren werden die Lärmimissionen zusätzlich von der Genehmigungsbehörde als unabhängige Stelle überprüft. Bei Überschreitung der gesetzlichen Richtwerte werden Anlagen zeitweise automatisch abgeregelt.

Schattenwurf


Bei Sonnenschein verursachen Windenergieanlagen im Betrieb rotierende Schatten – meist als Schattenwurf oder Schlagschatten bezeichnet. Dieser kann von den Anwohnenden als störend empfunden werden. Daher müssen Anlagenbetreiber eine Schattenwurfprognose vorlegen. In Deutschland ist der potenzielle Schattenwurf auf Wohnbebauung gesetzlich geregelt. Es gilt: Der Schatten darf nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus fallen.

Mithilfe computergestützter Modelle lässt sich vorhersagen, wann, wo und in welchem Ausmaß Schattenwurf auftreten kann. Bereits in der Planungsphase werden unsere Onshore-Windparks so ausgelegt, dass optische Beeinträchtigungen möglichst gering ausfallen – etwa durch sorgfältige Standortwahl, gezielte Anordnung der Anlagen und ergänzende Bepflanzung. Zudem werden neue Projekte so konzipiert, dass Anlagen bei entsprechender Sonneneinstrahlung zeitweise abgeschaltet werden können, um Schattenwurf zu vermeiden und die Immissionsrichtwerte nicht zu überschreiten.

Infraschall


Infraschall ist eine Form von Schall, deren Frequenz unterhalb der menschlichen Hörgrenze liegt. Immer wieder wird er mit gesundheitlichen Beschwerden wie Übelkeit, Schlafstörungen oder Angstzuständen in Verbindung gebracht.

Tatsächlich erzeugen Windenergieanlagen Infraschall – wie zahlreiche andere, alltägliche und in der Regel harmlose Quellen auch. So entsteht Infraschall in der Natur etwa durch Meeresbrandung, Gewitter oder starken Wind. Auch viele maschinelle Quellen wie Klimaanlagen, industrielle Maschinen oder der Straßenverkehr geben Infraschall ab.

Zahlreiche Studien belegen, dass der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall zu keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält fest, dass es keine belastbaren Hinweise darauf gebe, dass Infraschall unterhalb der Hörschwelle physiologische oder psychologische Effekte hervorruft.2

Auch das Umweltbundesamt kommt zu dem Schluss, dass es durch den Infraschall aus Windenergieanlagen nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit kommt.3

Eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) mit dem Titel „Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen“, die 2005 erschien und eine Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen darlegte, erwies sich als fehlerhaft. Dieser Irrtum wurde 2021 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier öffentlich kommuniziert.4


Nachtkennzeichnung


Um die optischen Beeinträchtigungen durch Onshore-Windparks weiter zu reduzieren, ist am 1. Januar 2025 die gesetzliche Verpflichtung zur Ausrüstung von Windenergieanlagen mit einem System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung in Kraft getreten. Betreiber müssen Bestandsanlagen nachträglich ausstatten und neu in Betrieb gehende Anlagen mit dem System auszurüsten. Das sichtbare rote Blinken der Anlagen in der Nacht soll damit überwiegend abgeschaltet werden.

Mit moderner Technik sorgen wir dafür, dass Windräder nachts nur dann blinken, wenn es wirklich nötig ist. Dank eines Radarsystems wird der Luftraum rund um die Anlagen überwacht. Nur wenn sich ein Flugobjekt nähert, wird die Beleuchtung automatisch eingeschaltet.

So kann die nächtliche Lichtbelastung um bis zu 95 Prozent reduziert werden.5 Das sorgt für einen dunkleren Himmel, weniger Störungen für Tiere und mehr Ruhe für die Menschen vor Ort.

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