Elternzeit bei Ørsted

Ein familienfreundlicher Arbeitsplatz



Wir möchten, dass alle Mitarbeiter*innen bei Ørsted ein „nachhaltiges“ Arbeitsleben genießen. In diesem Zusammenhang ist es für uns wichtig, familienfreundliche Arbeitsplätze einzurichten, an denen Eltern die Möglichkeit bekommen, viel Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Bei Ørsted gibt es deshalb einen globalen Mindeststandard für bezahlte Elternzeit für all unsere Mitarbeiter*innen – völlig unabhängig von ihrer Familienkonstellation, ihrer Identität, dem Land, in dem sie beschäftigt sind, oder ihrer beruflichen Funktion.

Ørsted unterstützt Eltern. Dabei verstehen wir, dass jede Familie einzigartig ist. Unsere globale Elternzeitrichtlinie gilt für alle Mitarbeiter*innen, die Eltern werden – völlig unabhängig davon, wie sich ihre Familie zusammensetzt, wie das Kind Teil der Familie wurde, wie sie sich identifizieren*, in welchem Ørsted-Büro sie arbeiten oder welche Art von Tätigkeit sie bei Ørsted verrichten.

18/12 Wochen bezahlte Elternzeit 

Um sicherzustellen, dass wir einen gerechten und integrativen Arbeitsplatz anbieten, unterscheiden wir zwischen primären und sekundären Betreuungspersonen. An allen Ørsted-Standorten weltweit hat die primäre Betreuungsperson Anspruch auf mindestens 18 Wochen voll bezahlte Elternzeit und die zweite Betreuungsperson auf mindestens 12 Wochen innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt bzw. Ankunft ihres Kindes in der Familie. Du und dein Partner oder deine Partnerin – wenn vorhanden – können natürlich selbst entscheiden, wer die Rolle der primären und die der sekundären Betreuungsperson* übernehmen soll. (Als primäre Betreuungsperson gilt in der Regel die Person, die den längeren Teil der gesetzlichen Elternzeit nimmt. Als sekundäre Betreuungsperson gilt in der Regel die Person, die den kürzeren Teil der gesetzlichen Elternzeit nimmt.)

Die globale Richtlinie – die durch länderspezifische Regularien ergänzt wird – ist der Mindeststandard für die bezahlte Elternzeit bei Ørsted. In Ländern, deren Richtlinien eine längere Elternzeit vorsehen, haben die Richtlinien des jeweiligen Landes Vorrang.

Gemeinsame Zeit mit dem Kind für alle Eltern

Wir glauben an eine nachhaltige Familienzeit. Unabhängig davon, ob du durch eine Geburt, eine Adoption oder ein anderes rechtmäßiges Verfahren zum Elternteil wirst, brauchst du gerade im ersten Jahr Zeit für die Bindung zu deinem Kind. Deshalb unterstützen wir junge Eltern, indem wir ihnen Zeit schenken, die sie mit ihrem Kind verbringen können – denn Ørsted möchte ein Arbeitsplatz sein, an dem sich alle wohl fühlen können.

*Wir richten uns nach den Gesetzen in unseren lokalen Märkten. In einigen Ländern gelten möglicherweise Gesetze, die sich in der Terminologie und den Vorschriften für Mutterschutz- und Elternzeit unterscheiden, und es können länderspezifische Anspruchsvoraussetzungen gelten. Du hast jedoch Anspruch auf mindestens 18 Wochen voll bezahlte Elternzeit als primäre und mindestens 12 Wochen als sekundäre Betreuungsperson. Alle gesetzlichen Schutzfristen (z. B. Mutterschutz) und alle Freistellungsansprüche im Zusammenhang mit der Geburt oder Adoption eines Kindes werden auf diese Wochen angerechnet, das gilt auch für die gesetzliche Elternzeit.

Diversität und Inklusion