Primärregelleistung (PRL)



Was ist Primärregelleistung?

Ørsted bietet auch Primärregelleistung an. Was es damit auf sich hat? Das Gesetz sieht vor, dass eine Normalfrequenz von 50 Hz im deutschen Stromnetz zu jeder Zeit gehalten werden muss. Hintergrund ist die Notwendigkeit einer Reserve, um im Falle von Schwankungen und Abweichungen der Netzfrequenz Regelzonen-übergreifend unmittelbar reagieren zu können. So wird gewährleistet, dass sich in unserem Energiesystem erzeugte und verbrauchte Leistung konstant die Waage halten.
Durch die Aktivierung der Primärregelleistung und Sekundärregelleistung sollen im Falle unvorhergesehener Schwankungen Stromausfälle verhindert werden. Eine notwendige Voraussetzung für Stromerzeuger und -verbraucher, die Primärregelleistung anbieten möchten, ist die unmittelbare Bereitstellung binnen 30 Sekunden.

 


Qualifikation für die Erbringung von Primärregelleistung

Verantwortlich für die Vorhaltung von Primärregelleistung sind laut dem Verband der Netzbetreiber (VBN) die Übertragungsnetzbetreiber im Synchronbereich der UCTE (Union for the Coordination of the Transmission of Electricity). Die Übertragungsnetzbetreiber schreiben die Primärregelleistung öffentlich aus. Dabei müssen vielfältige technische, logistische wie organisatorische Anforderungen erfüllt werden, um als Erbringer von Primärregelleistung zugelassen zu werden. Die Leistungsbereitstellung muss zunächst durch eine Präqualifikation nachgewiesen werden.

 


Abgrenzung zur Sekundärregelleistung

Neben der Primärregelleistung ist auch Sekundärregelleistung – auch Sekundärreserve genannt – für die Stabilität der Netzfrequenz verantwortlich. Die Leistung eines Anbieters von Sekundärregelleistung muss im Gegensatz zu Primärregelleistung (30 Sekunden) innerhalb von fünf Minuten vollständig aktiviert werden können, um letztere bei Netzschwankungen ablösen zu können, so dass die Primärregelleistung schnell wieder zur Verfügung steht.



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