Power Purchase Agreement (PPA)
Power Purchase Agreement (PPA)
Power Purchase Agreements (PPA) bezeichnen langfristige Stromlieferverträge. Im Rahmen der Energiewende steigt die Nachfrage nach „grünem Strom“. Doch die Erzeugung ist aufwändig und planungsintensiv. Durch PPA gelingt es, langfristige Beziehungen zu etablieren. Anlagebetreiber und Stromabnehmer einigen sich vertraglich durch ein PPA auf die Lieferung einer Strommenge zu einem definierten Preis über einen langfristigen Zeitraum.
Was ist ein Power Purchase Agreement (PPA)?
Ein Power Purchase Agreement – auch Corporate Power Purchase Agreement – ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Anlagenbetreiber (Verkäufer) und einem Stromabnehmer (Käufer). Entsprechende Verträge werden in der Regel langfristig, also für die Dauer bis zu zehn Jahren geschlossen. Auch kurzfristigere PPAs sind möglich und können je nach Situation und Marktlage Chancen bieten.
Corporate Power Purchase Agreement für Industriekunden
Vor allem Unternehmen sind an PPAs interessiert, um Preise möglichst langfristig zu sichern. Je nach Präferenz können PPAs zu festen Preisen abgeschlossen werden oder auch eine stärkere Partizipation an den Chancen und Risiken des Marktes erlauben.
Die Verträge können sowohl fossil als auch regenerativ erzeugten Strom beinhalten. Heutzutage wird allerdings in der Regel mit dem Begriff PPA nur Strom aus Erneuerbaren behandelt – etwa aus einer Windkraft-, Photovoltaik-, Biomasse- oder Wasserkraftanlage. Vertragspartner ist neben dem Verkäufer bzw. Erzeuger der industrielle Endabnehmer.
Was sind die Vorteile eines PPA?
Mit einem PPA können energieintensive Unternehmen mit einer Fixierung des Preises als Abnehmer des Stroms Preisschwankungen umgehen. Anbieter erhalten durch die langen Laufzeiten eine wertvolle Planungssicherheit, etwa für Investitionen und Finanzierungsoptionen.
Auch aus Umweltgesichtspunkten sind PPA wertvoll, da sie regionale Eigenschaften und Herkunftsnachweise enthalten.
Aus Marketingsicht sind PPAs ein wertvolles Zeugnis für die Bemühungen eines Unternehmens in punkto Nachhaltigkeit, Klimaschutz und langfristiger Preiskontrolle, dem Stakeholder Vertrauen schenken.
Die Rahmenbedingungen für PPAs in Deutschland
In der Bundesrepublik dürfen Erzeuger erneuerbarer Energien die "grüne Eigenschaft" des hergestellten Stroms nur einmal verkaufen. Sie können entweder die EEG-Förderung wählen oder den grünen Strom im Strommarkt (ohne Förderung) verkaufen.