Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)



Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Das entsprechende Gesetz (Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz: EEG) trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und wurde seither stetig weiterentwickelt (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, PV-Novelle, EEG 2014, EEG 2017).

 

Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Ziel des EEG ist es, die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Vor dem Jahr 2050 soll der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vollständig treibhausgasneutral sein.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. Zusätzlich sollen auch die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringert, die Nutzung fossiler Energieressourcen reduziert und die Technologieentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.



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