St. Wendel

Der geplante Onshore-Windpark auf Kommunalgrund der Stadt St. Wendel im Nordosten des Saarlandes besteht aus drei modernen Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse und erweitert den schon bestehenden Windpark an der Gemeindegrenze Ottweiler/St. Wendel. Damit kann der Windpark grünen Strom für umgerechnet 11.500 Haushalte in der Region liefern und pro Jahr rund 23.000 Tonnen CO2 einsparen.

Der Genehmigungsbescheid (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom zuständigen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz liegt seit November 2022 vor. Die bauvorbereitenden Tätigkeiten wurden im Februar 2024 abgeschlossen. Im April 2024 hat der Bau des Windparks gestartet.

Karte vom Onshore-Windpark St. Wendel | Ørsted


Chancen für die Region

Die Stadt St. Wendel unterstützt das Vorhaben als Flächenverpächterin und hat das gemeindliche Einvernehmen bereits erteilt. Um eine wald- und wildverträgliche Planung sicherstellen zu können, binden wir die Stadt laufend in die Projektentwicklung ein.

Gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bieten wir den im Umkreis von 2,5 Kilometern gelegenen Gemeinden St. Wendel und Ottweiler einen Kommunalbonus von jährlich 0,2 ct/kWh Windstrom. Die jährlichen Zahlungen wurden mit beiden Städten für zwanzig Jahre vertraglich vereinbart und stehen diesen ohne Zweckbindung zur Verfügung. Damit ermöglicht der Windpark St. Wendel neben den Gewerbesteuereinnahmen eine zusätzliche regionale Wertschöpfung.

Eingriffe in Natur und Landschaftsbild so gering wie möglich halten

Bei Planung und Bau des Windparks achten wir darauf, den Einfluss auf Umwelt und umliegende Gemeinden so gering wie möglich zu halten. So wird etwa die Anlieferung der rund 80 Meter langen Rotorblätter bei Bedarf mit einem selbstfahrenden Rotorblatt-Spezialtransport erfolgen, der die Windflügel in Kurvenbereichen aufrichten kann. Dadurch reicht die schon bestehende Zuwegung zu den vorhandenen Windenergieanlagen weitestgehend aus, sodass auf zusätzliche Rodungen verzichtet werden kann.

Die drei geplanten Windkraftanlagen haben einen größeren Rotordurchmesser, eine größere Gesamthöhe sowie eine geringere Drehgeschwindigkeit als die bereits vor Ort bestehenden Anlagen und vermitteln so optisch mehr Lauf- und Bewegungsruhe. Den Eingriff in das Landschaftsbild werden wir gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Saarlandes mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort kompensieren. Hier sind umfangreiche waldbauliche Maßnahmen geplant.

Schallschutz im Windpark St. Wendel

Auch für mögliche akustische Beeinträchtigungen durch die Windräder gelten strenge Auflagen für den Bau und Betrieb von Onshore-Windparks. Die Schallwerte für St. Wendel wurden jeweils für die dem Windpark am nächsten gelegene Wohnbebauung bzw. Gewerbebebauung berechnet (an 13 sogenannten Immissionsorten). Maßgeblich sind die strengsten Schallrichtwerte für die Nachtzeit. Dabei wurden die elf bereits bestehenden bzw. genehmigten Windenergieanlagen am Standort berücksichtigt. Mit einem schallreduzierten nächtlichen Betriebsmodus der drei neu geplanten Windkraftanlagen ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Schallrichtwerte an acht Immissionsorten strikt eingehalten und an fünf Immissionsorten nur im zulässigen Maß überschritten werden.

Optische Beeinträchtigungen werden reduziert

Der Schattenwurf wurde ebenfalls an 13 Immissionsorten für die dem Windpark am nächsten gelegene Bebauung unter Berücksichtigung der elf bestehenden Windenergieanlagen als Vorbelastung berechnet. Dabei werden Worst-Case-Annahmen im Sinne der sogenannten astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer getroffen, um auf der absolut sicheren Seite zu sein.

Im Regelbetrieb käme es an vier Immissionsorten zu einer Überschreitung der Schattenrichtwerte von maximal 30 Stunden pro Jahr und maximal 30 Minuten pro Tag. Durch eine Schattenabschaltautomatik in den neu geplanten Windkraftanlagen wird jedoch gewährleistet, dass die Schattenrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten werden bzw. dass die Beschattungszeit an jenen Immissionsorten, für die bereits die bestehenden und genehmigten elf Windenergieanlagen zu einer Richtwertüberschreitung geführt haben, nicht weiter erhöht wird.

Nachts sind die roten Blinklichter an neuen Windenergieanlagen zur Kennzeichnung als Luftfahrthindernis laut Vorgaben des EEG nur noch im Bedarfsfall zu aktivieren. Vorbehaltlich eines Standortgutachtens zur Zulässigkeit dieser bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung werden somit störende nächtliche Lichtemissionen deutlich reduziert.

Schutz der Tiere

Zum Schutz der im Plangebiet vorkommenden Tierarten werden wir umfangreiche Maßnahmen umsetzen. Nach detaillierten Kartierungen im Jahr 2019 sieht der Umweltgutachter beispielsweise die Notwendigkeit für eine bedarfsgerechte Abschaltung der Anlagen zum Schutz des Rotmilans sowie von Fledermäusen als gegeben. Außerdem werden Baumfällungen auf die für die betroffenen Säugetiere unsensiblen Zeiträume beschränkt und neue Fortpflanzungshabitate für Haselmaus, Wildkatze und Braunes Langohr geschaffen.

Fakten 

Windkraftanlagen:   3 x Vestas V162 (5,6 Megawatt pro Anlage)
Kapazität:  16,8 Megawatt; für umgerechnet 11.500 Haushalte
CO2-Einsparung: 

23.000 t

Nabenhöhe:  166 m
Rotordurchmesser: 162 m
Baubeginn: April 2024
Vollständige Inbetriebnahme: 2025

Aktuelles

Neuigkeiten vom Windpark St. Wendel