Burghaun II

Der Windpark Burghaun II ist im Landkreis Fulda in unmittelbarer Nachbarschaft zum Windpark Burghaun I geplant. Ergänzend zu den vier Windenergieanlagen des Bauabschnitts I sollen im Rahmen des Windparks Burghaun II zwei weitere Anlagen des Typs Nordex N163 errichtet werden. Diese versorgen nach Inbetriebnahme rund 7.000 Haushalte mit erneuerbarer Energie. Das Genehmigungsverfahren für das Projekt startete Mitte 2024. Mit einem Start der Bauarbeiten rechnen wir im Jahr 2026.​

Das Projektgebiet mit den beiden Windenergieanlagen befindet sich nördlich des Ortes Steinbach im Windvorranggebiet FD 08. Die Entfernung zur städtischen Bebauung beträgt pro Anlage mindestens einen Kilometer. Bei den vorgesehenen Flächen handelt es sich ausnahmslos um landwirtschaftliche Nutzflächen, die von bestehenden Wirtschaftswegen durchzogen sind.

Standorte der Windenergieanlagen im Windpark Burghaun I (weiß) und Burghaun II (grau) (Stand: Dezember 2024)

Synergien zwischen Windpark Burghaun I und Burghaun II nutzen

Die Region rund um die Marktgemeinde Burghaun bietet große Potenziale für die Erzeugung von erneuerbarer Energie. Mit unseren Windparks Burghaun I und II schaffen wir ein lokales Vorzeigeprojekt, das insgesamt rund 20.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen wird und dabei jährlich rund 43.500 Tonnen CO₂ einspart.

In den Planungen des Windparks Burghaun II legen wir einen besonderen Fokus darauf, größtmögliche Synergien mit dem ersten Bauabschnitt zu schaffen. So nutzen wir zu einem Großteil bereits bestehende Erschließungswege. Ein Wegeneubau ist lediglich auf sehr kurzen Abschnitten notwendig.

Die Beteiligungspakete für die lokalen Gemeinden und Ihre Bürger*innen werden ebenfalls nahtlos an das Projekt Burghaun I anschließen. Hierzu zählt eine kommunale Beteiligung aller Standortkommunen im Umkreis sowie eine Weitergabe von 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen an die Standortgemeinde Burghaun.


Umfassende Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt

In der Planung, der Errichtung sowie dem Betrieb der neuen Anlagen des Onshore-Windparks Burghaun II hat der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Hierzu führen wir diverse unabhängige Gutachten entsprechend geltenden Gesetzen durch. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Schutz der Bodenflächen, unter anderem durch Reduzierung des Flächenverbrauchs, Erosionsschutz sowie Rekultivierung temporärer Flächen
  • Schutz des Grundwassers durch sichere Lagerung von Treibstoffen
  • Abschaltalgorithmus zum Schutz der Fledermäuse
  • Abschaltung der Anlagen während der Brut- und Rastzeit windkraftsensibler Großvogelarten, insbesondere des Rotmilans
  • Jahreszeitliche Beschränkung der Bauarbeiten zum Schutz der boden- und gehölzbrütenden Vogelarten
  • Nutzung eines Eiserkennungssystem zur Verhinderung von Eisabwurf und Eisabfall
  • Schallreduzierter Betriebsmodus in der Nacht
  • Einhaltung aller Schattenwurf-Grenzwerte durch Nutzung einer Schattenabschaltautomatik


Die geplanten Windenergieanlagen von Burghaun II sind für eine Betriebsdauer von 25 Jahren ausgelegt. In einer Rückbauverpflichtungserklärung haben wir bereits rechtlich zugesichert, die Anlagen nach Betriebseinstellung vollständig zurückzubauen und Bodenversiegelungen vollständig zu beseitigen. Dies umfasst den Rückbau der Fundamente, Kranstellflächen sowie Stichwege zu den Anlagen.

Fakten 

Windkraftanlagen:   2 x Nordex N163 (6,8 Megawatt pro Anlage)
Kapazität:  13,6 MW; für umgerechnet rund 7.000 Haushalte
CO2-Einsparung: 

15.000 t

Nabenhöhe:  164 m 
Rotordurchmesser: 163 m
Baubeginn: voraussichtlich 2026
Vollständige Inbetriebnahme: voraussichtlich 2027
Detaillierte Informationen zum Projekt Burghaun I finden Sie hier

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