Grundwasserschutz bleibt gewahrt
Der neue Windpark ist mit dem Grundwasserschutz vereinbar, da damit keine baulichen Veränderungen innerhalb des Wasserschutzgebietes "Quelle Steinbach" verbunden sind. Alle vier Windenergieanlagen liegen mindestens 270 m außerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes und entsprechen zudem dem neusten Stand der Technik und Sicherheit. Daher kann ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe in den Boden oder das Grundwasser eingetragen werden.
Kommunale Beteiligung
Orsted Onshore Deutschland bietet für den Windpark Burghaun ein Beteiligungspaket mit verschiedenen Komponenten an. Zum einen erhalten Standortkommunen im Umkreis von 2.500 Metern einen Kommunalbonus (nach §6 EEG), den wir der Gemeinde Burghaun verbindlich zugesagt haben. Damit bieten wir allen Gemeinden im Radius von 2.500 Metern um die Anlagen eine jährliche finanzielle Beteiligung an den dort erzielten Erträgen in Höhe von 0,2 Ct pro Kilowattstunde (kWh) Windstrom. Dies gilt in dieser Form für 20 Jahre, wenn wir die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nutzen. Wenn der dort gewonnene Windstrom direkt an stromintensive Unternehmen geliefert wird, erhalten die Kommunen jährlich 0,1 Ct/kWh.
Zusätzlich werden die Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu mindestens 90 Prozent an die Standortgemeinde fließen. Das ist gesetzlich garantiert. Diese Einnahmen kann die Gemeinde vor Ort so einsetzen, dass am Ende alle Bürger*innen davon profitieren. Dass die Kommunen im unmittelbaren Umfeld einer Windanlage direkt und nachhaltig an deren Ertrag teilhaben können, sehen wir als großen Gewinn für alle Beteiligten.
Windstrom-Bonus entlastet Haushalte
Mit dem Betrieb der neuen Windkraftanlagen sollen die Bürger*innen der Marktgemeinde Burghaun gleichzeitig ganz gezielt bei ihrer Stromrechnung finanziell entlastet werden. Haushalte, die einen Ökostrom-Tarif nutzen, erhalten von uns eine Entlastung in der Höhe von ca. 2 ct./kWh. Das geschieht mittels unseres so genannten Windstrom-Zuschusses in Höhe von pauschal 50 Euro pro Jahr und teilnehmendem Haushalt. Dabei haben die Beteiligten freie Hand in der Auswahl des von ihnen bevorzugten Ökostrom-Anbieters. So wollen wir die Akzeptanz der Windenergie und den Ökostromabsatz vor Ort fördern.
Artenschutz im Projekt
Wir wollen mit unseren Projekten auch zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen. Deswegen achten wir im Projekt Burghaun darauf, Konflikte mit gefährdeten Arten wie den Rotmilan und Fledermausarten zu minimieren. Um unserer Verantwortung für den Natur- und Artenschutz gerecht zu werden, werden wir für den neuen Windpark sogar Maßnahmen über das nach neuer Rechtslage erforderliche Maß hinaus umsetzen.
Um die heimische Tierwelt zu schützen, kommen verschiedene Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen zum Einsatz:
- Abschaltalgorithmus zum Schutz der Fledermäuse
- Abschaltung der Windenergieanlagen während der Brutzeit zum Schutz windkraftsensibler Großvogelarten, insbesondere des Rot- und Schwarzmilans
- Abschaltung der Windenergieanlagen während der Rastzeit des Rotmilans
- Jahreszeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung zum Schutz der Avifauna
- Einrichten von Feldlerchenfenstern auf Offenlandfläche, um hochwertige Ausweichhabitate für den Vogel zu schaffen