Ørsteds Offshore-Windprojekt „Borkum Riffgrund 3” erhält Planfeststellung

Der Offshore-Windpark Borkum Riffgrund 3 soll voraussichtlich 2025 in Betrieb gehen und parallel mit dem Offshore-Windpark „Gode Wind 3“ gebaut werden. Nun wurde eine Genehmigung der zuständigen Behörden erteilt.

Hamburg. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat Ørsted die offizielle Genehmigung, die sogenannte Planfeststellung, für den Offshore-Windpark Borkum Riffgrund 3 (900 Megawatt (MW)) erteilt, womit der Bau des Projekts einen weiteren Schritt näher rückt. Bereits im März dieses Jahres hatte Ørsted die Planfeststellung für Gode Wind 3 (242 MW) erhalten, welcher gemeinsam mit Borkum Riffgrund 3 gebaut werden soll.

Jörg Kubitza, Geschäftsführer von Ørsted in Deutschland: „Mit der Planfeststellung für Borkum Riffgrund 3 sind nun beide unserer zukünftigen, deutschen Projekte auf dem besten Weg, realisiert zu werden. Zusammengenommen werden wir dann zusätzliche 1.142 MW in Deutschland in Betrieb nehmen. Damit steht uns der größte Bau bevor, den wir in Deutschland bisher realisiert haben. Mit unseren bereits in Betrieb befindlichen Projekten haben wir dann zusammen eine vergleichbare Leistung wie die von drei mittelgroßen Kohlekraftwerken auf dem Meer installiert – so viel wie kein anderes Unternehmen. Außerdem wird Borkum Riffgrund 3 der erste Offshore-Windpark sein, für den wir mit mehreren Unternehmen großvolumige Stromlieferverträge abgeschlossen haben. Damit leisten wir einen erheblichen und direkten Beitrag zur Dekarbonisierung dieser Industrien.“

Das Planfeststellungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Genehmigung von Offshore-Windparks. Es umfasste die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange, wie auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Ursprünglich hatte Ørsted die Projekte in den Offshore-Wind-Auktionen der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahre 2017 und 2018 als Borkum Riffgrund West 1, Borkum Riffgrund West 2 sowie OWP West zugesprochen bekommen. Ørsted hatte die Zuschläge für die Projekte mit einem Gebot von 0 EUR Cent erhalten. Eine Zusammenlegung der drei Projektgesellschaften unter dem Namen Borkum Riffgrund 3 wurde bereits 2019 durchgeführt.

„Ich möchte in diesem Zusammenhang auch unser Lob und unseren Dank für die großartige Zusammenarbeit mit dem BSH ausdrücken. Die Kooperation für dieses Projekt war von einem offenen und vertrauensvollen Austausch mit unserem Team geprägt. Auch vor dem Hintergrund der besonderen Merkmale des Windparks, mit einer Reihe von neuen Aspekten, die bedacht werden mussten, war es eine bemerkenswerte Arbeit von Seiten des BSH.“ so Kubitza weiter.

Borkum Riffgrund 3 wird der bisher größte Offshore-Windpark von Ørsted in Deutschland. Mit 900 Megawatt Exportkapazität wird es zudem der größte Offshore-Windparks in Deutschland überhaupt.  Bereits jetzt hat Ørsted feste Einnahmen durch mehrere sogenannter Corporate Power Purchase Agreements (CPPA) für das Projekt gesichert, wie zuletzt mit der REWE Group. Darüber hinaus hat Ørsted diese Woche bekanntgegeben, dass ein 50%-iger Anteil des Projekts an den Investor Glennmont Partners verkauft wurde.

Im Windpark sollen 83 Siemens-Turbinen mit einer Nennleistung von 11 Megawatt und einem Rotordurchmesser von 200 Metern installiert werden. Auf einer Fläche von rund 75 km², etwa 72 km vor der niedersächsischen Küste und 53 Kilometer vor der Insel Borkum.

Der Bau soll parallel mit dem Projekt Gode Wind 3 umgesetzt werden und 2025 vollständig in den kommerziellen Betrieb gehen. Der Betrieb von Gode Wind 3 soll bereits 2024 erfolgen. Dann können insgesamt umgerechnet rund 1,2 Millionen deutsche Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Zusätzlich zur Stromproduktion für rechnerisch 1,4 Mio. Haushalte, die das Unternehmen bereits heute in Deutschland auf dem Meer erzeugt. Die Betriebsführung beider Windparks wird vom Unternehmensstandort im ostfriesischen Norden-Norddeich aus erfolgen. Eine finale Investitionsentscheidung von Ørsted für beide Projekte steht noch aus und wird für Ende 2021 erwartet.

 

Die Mitteilung des BSH finden Sie hier.

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