Flächenentwicklungs-
plan
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nimmt auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) in einem Gesamtplanungsprozess die Aufgabe der Entwicklung und Voruntersuchung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergie auf See wahr.
Das zentrale Modell bezeichnet dabei einen gestuften Planungs- und Ausschreibungsprozess.
Im ersten Schritt werden die Flächen für Windenergie auf See im Flächenentwicklungsplan (FEP) räumlich und zeitlich festgelegt. Es folgt die Voruntersuchung der Flächen, die im FEP festgelegt wurden.
Nach Durchführung der Voruntersuchung werden die Flächen in einem wettbewerblichen Verfahren durch die Bundesnetzagentur versteigert, indem den Bietern die Ergebnisse aus der Voruntersuchung zur Verfügung gestellt werden.
Der Bieter, der einen Zuschlag erhalten hat, kann nach Durchlaufen des Zulassungsverfahrens auf der Fläche Windenergieanlagen errichten, hat Anspruch auf die Marktprämie und darf die Anbindungskapazität der Stromleitung nutzen.