Windpark Jossgrund: Ausgangslage unverändert, Kompromiss weiterhin möglich

Symbolfoto einer Ørsted-Windkraftanlage in Deutschland.
Symbolfoto einer Ørsted-Windkraftanlage in Deutschland.
Die für Planung und Bau des Windparks am Horstberg verantwortliche Orsted Onshore Deutschland GmbH nimmt Stellung zum gestrigen Bürgerentscheid in Bad Orb.

Regensburg/Bad Orb. Aus unserer Sicht richtet sich der Auftrag aus dem jetzt erfolgten Bürgerentscheid eindeutig an die Stadt Bad Orb. Schon bisher haben die Stadtverantwortlichen dort alles unternommen, um den Bau des drei Kilometer von Bad Orb entfernten und auf Flächen von HessenForst gelegenen Windparks zu verhindern. Deshalb hat sich die Ausgangssituation für das Vorhaben durch den Bürgerentscheid nicht verändert.

Konzept mit Zukunft 

Unser Ziel war und ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl dem gesetzlichen Auftrag für eine Energiewende gerecht wird als auch die örtlichen Interessen berücksichtigt. Aus diesem Grund bieten wir der Stadt Bad Orb weiterhin an, am Horstberg ein innovatives Zukunftskonzept zu realisieren, das die Nutzung der erneuerbaren Energiequelle Wind mit einem Kur- und Heilwald-Resort kombiniert. Gemeinsam könnten beide Vorhaben ein echtes Leuchtturmprojekt mit einer positiven Ausstrahlung weit über die Stadtgrenzen hinaus sein.

Dieses Konzept entspricht auch der von Forstminister Ingmar Jung im Hessischen Landtag geforderten Kompromisslösung: eine Verwirklichung sowohl des Wald-Windparks als auch des Heilwaldprojekts am Horstberg.

Planung nach demokratischen Prinzipien

Unsere Planung für den Windpark basiert auf einem gültigen Regionalplan und erfüllt sämtliche gesetzlichen Vorgaben. Hierzu zählt nicht zuletzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das klarstellt, dass der Ausbau der Windenergie in Deutschland ein „überragendes öffentliches Interesse“ genießt. Zudem wurde die Regionalplanung, einschließlich der Ausweisung des Windvorranggebiets am Horstberg, unter umfangreicher Bürgerbeteiligung und im Einklang mit den Entscheidungen der kommunalen Gremien vorgenommen.

Folgerichtig wurde auch der Versuch, mittels des Bürgerentscheids gegen das schon ausgewiesene Windvorranggebiet vorzugehen, von der zuständigen Kommunalaufsicht rechtlich abgelehnt. Die Begründung hierzu lautete, dass „bereits eine Bürgerbeteiligung im Rahmen der Aufstellung dieser Pläne gegeben war“. Dies verdeutlicht, dass alle Anforderungen an eine Beteiligung der Öffentlichkeit schon zu einem früheren Zeitpunkt erfüllt wurden.

Standortkommunen profitieren

Auch der jetzt auf eine Frage reduzierte Bürgerentscheid ist nach unserer Auffassung rechtlich fragwürdig. Denn dessen Begründung enthält die objektiv unrichtige Behauptung, dass „Bad Orb durch den beabsichtigten Windpark keinen direkten finanziellen Nutzen erhält“. Nach §6 EEG können die drei Standortgemeinden jedoch über die gesamte Laufzeit der Windenergieanlagen mit Einnahmen von bis zu 6 Millionen Euro rechnen. Von diesen Einnahmen würde Bad Orb den größten Anteil erhalten.

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende. Unser Anspruch ist es, die sich daraus ergebenden Anforderungen unter strikter Einhaltung der demokratischen Verfahren und gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Daher blicken wir einer juristischen Prüfung der weiteren Genehmigungsschritte für den Windpark Jossgrund mit Zuversicht entgegen.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Christoph Markl-Meider

cmark@orsted.com
+49 179 597 586 3