Grundlastfähigkeit



Als Grundlast bezeichnet man die niedrigste Tagesbelastung eines Stromnetzes. Grundlastfähig sind jene Technologien, die diese Leistung konstant liefern können.


Die Grundlast unterscheidet sich von der Mittel- und Spitzenlast, und bezeichnet in der Stromversorgung die Leistung, die konstant rund um die Uhr nachgefragt wird. Im Gegensatz dazu beschreiben die Begriffe Mittel- und Spitzenlast den höheren Strombedarf am Tag. Die Grundlast wird von Kraftwerken gedeckt, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen möglichst kontinuierlich arbeiten.

Mit zunehmendem Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung nimmt der Bedarf an klassischen Grundlastkraftwerken, die durchgehend Strom produzieren, stark ab. Es geht künftig nicht mehr darum, eine fixe Grundlast abzudecken, sondern Sonne und Wind flexibel und zuverlässig zu ergänzen, um den Strombedarf zu decken.


Da Sonne, Wind, Biomasse und Wasserkraft sich ergänzen können, sind auch die erneuerbaren Energien zu einem gewissen Anteil „grundlastfähig“, bzw. können bedarfsgerecht Strom bereitstellen.



Grundlastfähigkeit von erneuerbaren Energien

Offshore-Windkraft besitzt – vor allem aufgrund des Standorts auf hoher See – neben Solarenergie von allen erneuerbaren Energien das größte Erzeugungspotenzial und benötigt wenige Reservekapazitäten. Eine Windkraftanlage vor der Küste ist mit rund 4.500 Volllaststunden im Jahr fast doppelt so ertragreich wie eine an Land. Das macht Offshore-Windenergie nahezu grundlastfähig und damit zu einem wichtigen Baustein für die deutsche Netzstabilität und Versorgungssicherheit.



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